Batteriegesetz

1. Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang mancher Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus ist Rössle als Händler gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, seine Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei Rössle erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an Rössle unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an: Firma Rössle AG, Pater- Hartmann-Str.23, 87616 Marktoberdorf

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

 

2. Informationen zur Altölrücknahme

Eine Entgegennahme des Altöls ist in der maximal bei Rössle erworbenen Menge möglich. Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen. Ein eventueller Rückversand des Altöls hat als "Gefahrgut" zu erfolgen. Die Ware muss als solches gekennzeichnet sein und frei Haus an uns versendet werden. Die Absenderanschrift auf der Rechnung ist die Lieferanschrift.

 

3. Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)

Die Hersteller müssen seit dem 13.11.2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23.11.2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler ist Rössle gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem "ElektroG" vom 23.03.2005 verkauft Rössle ab dem 25.11.2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

 

4. Informationen zu Biozidprodukten

Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!

 

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